Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Vertragsgegenstand

Die RESI GmbH betreibt ein Internet-basiertes Reservierungssystem (nachfolgend RESI System genannt) insbesondere für private Fliegerclubs, Flugschulen und Haltergemeinschaften (nachfolgend Vertragspartner genannt). Das RESI System ermöglicht den Vertragspartnern die Reservierungsbücher und die Bordbücher für ihre Flugzeuge unkompliziert und effizient im Internet zu führen.

§ 2 – Zugang und Nutzung

(1) Das RESI System kann über das Internet auf der Hardware der RESI GmbH genutzt werden. Durch die Struktur des RESI Systems als Web-Applikation ist das Programm über jeden Rechner und jeden Internet-Browser nutzbar. Andere Zugriffe auf das RESI System als durch Internet-Browser sind nicht zulässig.

(2) Dem Vertragspartner ist es gestattet, im Rahmen der vom Programm vorgesehenen Möglichkeiten für seine Mitglieder oder Kunden (nachfolgend Nutzer genannt Nutzerkonten anzulegen. Jeder Nutzer erhält somit seinen eigenen Zugang.

(3) Den Nutzern ist nicht gestattet, Dritten Zugang zum RESI System, in welcher Weise auch immer, zu ermöglichen und / oder erhaltene Rechte abzutreten.

(4) Das geistige Eigentum und sämtliche Urheberrechte am RESI System einschließlich der im Zusammenhang damit erstellten Unterlagen (Dokumentationen, Checklisten etc.) verbleiben bei der RESI GmbH. Den Nutzern ist nicht gestattet, solche Unterlagen zu kopieren und / oder zu verbreiten.

(5) Die Nutzer sind verpflichtet, ihre persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Nutzer für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die RESI GmbH schriftlich oder telefonisch zur Sperrung der Login-Kennung aufgefordert hat.

(6) Der Vertragspartner stellt im Verhältnis zu den Nutzern sicher, dass die Nutzer die Dienste nur vertragsgemäß nutzen. Hierzu hat er die „Nutzungsbedingungen für das RESI System“ mit den Nutzern verbindlich zu vereinbaren.

(7) Der Vertrag vermittelt den Nutzern unmittelbare Ansprüche gegen die die RESI GmbH nur, wo die AGB dies ausdrücklich bestimmen; die gesetzlichen Rechte der Nutzer, insbesondere in Ansehung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, bleiben unberührt.

§ 3 – Vertragliche Leistung der RESI GmbH / Verfügbarkeit der Dienste

(1) Anspruchsberechtigt hinsichtlich der Leistungen der RESI GmbH ist ausschließlich der Vertragspartner.

(2) Zur Erlangung der vertraglichen Leistung der RESI GmbH muss für den Nutzer ein Nutzerkonto angelegt werden. Dazu ist der Nutzer durch den Vertragspartner online im RESI System zu registrieren und die dort gestellten Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten bzw. die verlangten Angaben sind zu machen. Am Ende der Registrierung erfolgt eine Freischaltung und die Übermittlung der Zugangsdaten, mit denen der Nutzer das RESI System ab diesem Zeitpunkt nutzen kann.

(3) Die RESI GmbH unterhält über einen professionellen Provider für die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Den Nutzern wird somit der jederzeitige Zugang zu den für ihn freigeschalteten Bereichen ermöglicht. Die RESI GmbH gewährleistet in der Zeit von Montag bis Sonntag, jeweils zwischen 06:00 Uhr und 24:00 Uhr eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Dienste von mindestens 98 %.

(4) Abweichend hiervon gilt ein Zeitraum von bis zu 10 Stunden Nutzungszeit pro Kalenderquartal für Wartungsarbeiten als vereinbart. In dieser Zeit ist das RESI System für die Benutzer nicht erreichbar.

(5) Geplante Wartungsarbeiten werden den Nutzern in Textform mit einem Vorlauf von mindestens 8 Arbeitstagen mitgeteilt. Soweit technisch möglich, werden die Nutzer auch bei ungeplanten Ausfällen bzw. Reparaturarbeiten über die Homepage https://www.resi.de informiert.

§ 4 – Fortentwicklung der Dienste

(1) Die RESI GmbH kann die Dienste fortentwickeln und die bestehenden Funktionalitäten ändern.

(2) Änderungen, die zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder behördlicher Auflagen erforderlich sind, sind dem Vertragspartner mitzuteilen; seiner Zustimmung bedarf es infolge der gesetzlichen Verpflichtung nicht.

(3) Die RESI GmbH ist bestrebt, das RESI System nur in der Weise zu ändern, dass bisherige Funktionalitäten erhalten und nutzbar bleiben. In diesem Fall (d. h. bei ausschließlicher Funktionserweiterung) stehen dem Vertragspartner keine besonderen Rechte zu. Das gilt auch für Änderungen der Benutzeroberfläche und die Auffindbarkeit der einzelnen Funktionen.

(4) Soweit durch Änderungen Funktionalitäten wegfallen, nur noch eingeschränkt nutzbar oder nur noch deutlich schwerer zu erreichen sind, hat der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 5 – Sonstige Pflichten

(1)  Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass die von ihm eingestellten Nutzer mit den Nutzungsbedingungen für das RESI System vertraut gemacht werden.

(2) Der Vertragspartner hat die RESI GmbH unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

§ 6 – Haftung der RESI GmbH

(1) Die RESI GmbH haftet im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn der Schaden durch die RESI GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verzug oder von der RESI GmbH zu vertretender Unmöglichkeit beruht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von fremden Inhalten übernimmt die RESI GmbH darüber hinaus keinerlei Gewähr. Die Haftung der RESI GmbH ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. einer vertragswesentlichen Pflicht auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(2) Die RESI GmbH haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(3) Die RESI GmbH stellt jedoch den Vertragspartner von allen Ansprüchen der Nutzer frei, die den Nutzern aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Vertrages durch die RESI GmbH oder aufgrund gesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste gegen den Vertragspartner erhoben werden, soweit die den Ansprüchen zugrundeliegenden Sachverhalte in den Verantwortungsbereich der RESI GmbH fallen.

(4) Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist die RESI GmbH zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es der RESI GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu vermindern, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Gebühren verlangen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

§ 7 – Haftung des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner haftet der RESI GmbH für alle Schäden, die sich aus einer unberechtigten oder missbräuchlichen Weitergabe der Nutzungsdaten einschließlich sonstiger Unterlagen und Informationen ergeben.

(2) Der Vertragspartner trägt die Verantwortung dafür, dass alle eingestellten Stammdaten den aktuellen Stand haben und ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben beinhalten.

(3) Der Vertragspartner stellt die RESI GmbH von allen begründeten Ansprüchen Dritter frei, die die Dritten aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eines Benutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Benutzer gegen die RESI GmbH erheben, soweit die den Ansprüchen zugrundeliegenden Sachverhalte in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners fallen.

§ 8 – Gebühren / Abrechnung

(1) Die Gebühren bestehen aus einer einmaligen Grundgebühr und laufenden Gebühren in Abhängigkeit des vereinbarten Nutzungsumfangs und der Anzahl der verwalteten Ressourcen. Schuldner der Gebühren ist – ungeachtet dessen Verhältnisses zu den Nutzern – der Vertragspartner.

(2) Die RESI GmbH erteilt dem Vertragspartner quartalsweise eine Abrechnung über die Gebühren in Textform (PDF). Die Abrechnung wird zeitgleich mit dem automatischen Bankeinzug erstellt und an die vom Vertragspartner benannte E-Mail-Adresse versandt.

(3) Einwendungen gegen Abrechnung der Gebühren sind binnen eines Monats in Textform bei der RESI GmbH zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt.

(4) Die Gebühren werden bei Vertragsbeginn vereinbart und bleiben für die vereinbarte Mindestlaufzeit unverändert. Sie sind quartalsweise im Voraus fällig.

(5) Die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen. Der Vertragspartner hat für die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere für eine ausreichende Deckung zum Einzug benannten des Kontos (s. o.) zu sorgen.

(6) Ist der Vertragspartner mit mehr als zwei Monatsgebühren oder mehr als 100,00 € in Verzug, ist die RESI GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen und die entsprechenden Nutzerzugänge zu sperren.

§ 9 – Änderung der Gebühren / außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Die RESI GmbH kann die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ändern, insbesondere erhöhen. Die Änderung teilt die RESI GmbH dem Vertragspartner mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform mit.

(2) Erhöht die RESI GmbH die Gebühren, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Gebührensenkungen begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 10 – Vertragsdauer / Kündigung

(1) Der Vertrag wird bis zum Ablauf des dritten auf den Vertragsschluss folgenden Kalenderjahres fest abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende in Textform ordentlich gekündigt wird.

(2) Der Vertragspartner kann die Anzahl der Nutzer und/oder Ressourcen reduzieren. Hierfür gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Der Vertragspartner ist zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn die Dienste im Durchschnitt eines Monats der Zeit zwischen Montag und Sonntag, jeweils von 06.00 bis 24.00 Uhr, zu weniger als 98 % verfügbar waren.

§ 11 – Datenschutz

(1) Der Vertrag unterliegt deutschem bzw. europäischem Datenschutzrecht. Selbstverständlich verpflichtet sich die RESI GmbH zu dessen Einhaltung.

(2) Die RESI GmbH wird die Daten der Vertragspartner und der Nutzer nur für vertragsnotwendige Zwecke nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt nicht bei Dienstleistungserbringung durch Dritte im unmittelbaren Zusammenhang mit dem RESI System und nicht, soweit die RESI GmbH durch Gesetz oder gerichtliche Entscheidung zur Herausgabe von Daten gezwungen ist.

(3) Ist der Vertragspartner auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson, insbesondere einem Nutzer, verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird die RESI GmbH den Vertragspartner dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen. Der Vertragspartner hat die RESI GmbH hierzu schriftlich aufzufordern und der RESI GmbH die durch diese Unterstützung entstandenen angemessenen Kosten zu ersetzen.

(4) Soweit die Nutzung des RESI Systems die Zuverfügungstellung bestimmter Informationen an den Vertragspartner und insbesondere die Nutzer und / oder deren Einwilligungen erfordert, werden diese Informationen im Rahmen der RESI Dienstleistung online erteilt und die Einwilligungen (z. B. zur Speicherung der personenbezogenen Daten) in Textform erklärt, soweit gesetzlich nicht Schriftform vorgeschrieben ist.

§ 12 – Sonstige Bestimmungen

(1) Dieser Vertrag nebst der Nutzungsbedingungen für das RESI System unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Saarbrücken.

(2) Sollte ein nicht wesentlicher Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.